neues Modul "Lexware" in der Software "GAEB-Konverter"
Neues Modul „Lexware“ 1024 576 GAEB Tools - Das umfassende Softwarepaket

Neues Modul „Lexware“

Ab 01.01.2025 sollte die eRechnung für den gesamten B2B-Bereich verpflichtend eingeführt werden.
Die Bundesregierung hat zwischenzeitlich dieses Thema mit vielen Übergangs- und Ausnahmeregelungen auf den 01.01.2027 verschoben, aber wie heißt es so schön: aufgeschoben ist nicht aufgehoben, so dass die Fragen dennoch aktuell bleiben:

  • Kann mein derzeitiges Warenwirtschafts- oder Buchhaltungssystem eine XRechnung erstellen?
  • Und wo werden diese Rechnungsdaten gespeichert?

 

XRechnung mit Lexware

Wir selbst nutzen beispielsweise als Warenwirtschaftssystem Lexware. Auch dieses unterstützt bereits den XRechnungs-Standard. ABER:

  • sämtliche Daten der XRechnung werden nicht (wie bei normalen Rechnungen) lokal auf dem eigenen Rechner gespeichert, sondern auf einen Server in die Cloud hochgeladen
  • Auch ist nicht ganz klar, wer alles Zugriff auf die Daten hat. Man muss vor Nutzung dieser Funktion zustimmen, dass Lexware, der Haufe Verlag und Drittanbieter, die nicht weiter genannt wurden, diese Daten verarbeiten dürfen.
  • Das bedeutet: Lexware und alle dazugehörigen Firmen wissen, wem habe ich wann für wieviel Euro was verkauft. Das sind nach unserer Auffassung sehr sensible Daten und sollten besser im eigenen Unternehmen bleiben.
  • Warum müssen überhaupt die Daten in die Cloud geladen werden? Und benötige ich die Erlaubnis des Rechnungsempfängers, seine Daten in der Cloud zu speichern?

 

XRechnung mit dem GAEB-Konverter

Um diesen Problemen aus dem Weg zu gehen, übernehmen wir die Daten aus Lexware in den GAEB-Konverter, erstellen hieraus unsere XRechnungen und speichern diese lokal ab.
Mit Hilfe des Moduls „Lexware“ können Sie diese Funktionalitäten ebenfalls nutzen. Einen Einblick erhalten Sie sowohl in unserem kurzen Einführungsvideo als auch in unserem ausführlichen Erklär-Video zum neuen Modul „Lexware“.

Lexware bietet nach der Erstellung einer Rechnung verschiedene Ausgabeformate an – unter anderem auch eine XML-Datei. Diese XML-Datei können Sie:

  • entweder vollautomatisch in eine XRechnung umwandeln; für diese Methodik müssen Sie lediglich das Quellverzeichnis angeben, in der die XML-Datei aus Lexware gespeichert wird, und das Zielverzeichnis, in der die aus der XML-Datei automatisch erstellte XRechnung gespeichert werden soll.
  • oder Sie lesen halbautomatisch im GAEB-Konverter über „Datei > Öffnen“ die XML-Datei ein, können Sie hier gegebenenfalls bearbeiten und über „Projekte > Exportieren“ eine XRechnung generieren.

Automatische Erstellung der XRechnung

Die Programmerweiterung „Lex2XRechnung“ finden Sie auf unserer Homepage unter Downloads, welche Sie herunterladen und bei sich lokal auf Ihrem Rechner, z. B. auf Ihrem Desktop, legen können.
Für die automatische Umwandlung der xml-Datei aus Lexware in eine XRechnung müssen Sie einfach nur das Umwandlungsprogramm „Lex2XRechnung.exe“ starten.
Beim erstmaligen Start erhalten Sie die Meldung, dass die Einstellungen noch nicht vollständig sind und können in der Konfiguration Ihr gewünschtes Quell- und Zielverzeichnis angeben.

Konfiguration Lex2XRechnung

In der Konfiguration des Umwandlungsprogramms „Lex2XRechnung“ können Sie Ihr Quell- und Zielverzeichnis erfassen.

Im Feld „Anwendung“ ist die Kommandozeile des GAEB-Konverters eingetragen.
Im Feld „Anwendungsparameter“ können zusätzlich Parameter, die der Anwendung beim Start übergeben werden sollen, hinzugefügt werden. Dafür können auch Platzhalter genutzt werden.
Mit Speichern dieser Konfiguration erhalten Sie in Ihrer Taskleiste rechts unten die Meldung, dass die Überwachung des Quellverzeichnisses beginnt:

Meldung Beginn Ordnerüberwachung

Meldung Beginn Ordnerüberwachung

Nun können Sie wie gewohnt in Lexware eine Rechnung erstellen und diese über Drucken als xml-Datei ausgeben.
Sobald diese Datei im Quellverzeichnis gespeichert wurde , bekommen Sie die Meldung, dass eine XRechnung erstellt wird. Diese wird wie gewünscht automatisch in das Zielverzeichnis gelegt. Zusätzlich wird diese erstellte XRechnung auf Vollständigkeit geprüft und es wird Ihnen in Ihrem Browser ein Prüfbericht angezeigt, so dass Sie sich sicher sein können, eine xrechnungskonforme Rechnung erstellt zu haben.
Wenn Sie also die Meldung erhalten, dass das geprüfte Dokument weder Fehler noch Warnungen enthält, können Sie die erzeugte XRechnung Ihrem Kunden per Mail zusenden oder auf dessen Rechnungsplattform hochladen.

Prüfbericht einer XRechnung

Halbautomatische Erstellung der XRechnung

Für die manuelle Erstellung der XRechnung lesen Sie die XML-Datei aus Lexware direkt im GAEB-Konverter über „Datei > öffnen“ ein.
Hier können Sie alle Daten anschauen, prüfen und gegebenenfalls ergänzen.
Über „Projekte > exportieren“ wird dann eine XRechnung erstellt. Auch hier wird die XRechnung automatisch überprüft und der Prüfbericht in Ihrem Browser angezeigt.

 

Erstellung von Vorlagen

Sollten in der XML-Datei aus Lexware nicht alle Felder belegt sein, die in der XRechnung aber Pflichtfelder sind, so können Sie diese mit Hilfe einer Vorlage automatisch ergänzen lassen.
Diese Vorlagen finden Sie im Programmverzeichnis Ihres GAEB-Konverters im Ordner „Lexware/Templates“. Sie können sich beliebig viele Vorlagen erstellen.
Wichtig ist, dass Sie die gewünschte Vorlage einmal in Ihrem GAEB-Konverter in den Programm-Einstellungen unter „Extras > Programm > Import > Lexware“ auswählen

Programmeinstellungen im GAEB-Konverter - Auswahl der Vorlage

Programmeinstellungen im GAEB-Konverter – Auswahl der Vorlage

und zum anderen aber auch in die Kommandozeile eintragen. Diese finden Sie ebenfalls im Programmverzeichnis Ihres GAEB-Konverters in der Beispiel.ini, die Sie dann als Parameter in der Konfiguration eintragen können.

 

Zuordnung der Datenfelder

Unter Mapping liegen die Einstellungen, welche Felder aus Lexware welchen GAEB-Felder zugeordnet werden. Dies sind Voreinstellungen speziell für Lexware, die Sie automatisch beim Kauf des Moduls „Lexware“ mitbekommen.

Programmeinstellungen im GAEB-Konverter - Auswahl des Mapping

Programmeinstellungen im GAEB-Konverter – Auswahl des Mapping

Man könnte diese Funktionalitäten aber auch für jedes andere Warenwirtschaftssysteme nutzen. Dazu müssen lediglich die Einstellungen insbesondere die Zuordnungen der Datenfelder angepasst werden.
Gern sind wir Ihnen hier behilflich. Setzen Sie sich dazu einfach mit unserem Vertrieb unter +49 3378 20279-11 in Verbindung.
Diese Dienstleistung wird bei uns mit Hilfe von Support-Tickets (gelten jeweils für 10min) abgerechnet, die Sie nach Bedarf bei uns erwerben können.

 

Testen Sie jetzt den GAEB-Konverter für Ihre XRechnung

Eine kostenlose Vollversion für 7 Tage können Sie sich direkt über diesen Link herunterladen.
Eine kurze Anleitung zur Installation oder Hilfe bei Problemen finden Sie in unserer Installationsanleitung oder unserem Installationsvideo.
Bei Fragen zur Programmbedienung steht Ihnen unsere Hotline kompetent unter +49 3378 20279-12 gern zur Verfügung (montags bis freitags in der Zeit von 09:00 – 12:00 Uhr sowie von 13:00 – 17:00 Uhr).

 

Online-Kurs „XRechnung“

Was eine XRechnung ist und wie sie genau erstellt wird, erfahren Sie praxisnah und verständlich in unserem einstündigen Online-Kurs „XRechnung“.
Sie benötigen lediglich:

  •  einen PC / Notebook mit Internetanschluss sowie
  • PC-Lautsprecher mit Mikrofon oder Telefon.

Alle Termine können Sie dem Anmeldeformular oder unserer Homepage entnehmen.

 

XRechnung – die elektronische Rechnung einfach erklärt 1024 576 GAEB Tools - Das umfassende Softwarepaket

XRechnung – die elektronische Rechnung einfach erklärt

XRechnung erstellen und übermitteln

Die Digitalisierung schreitet sowohl im privaten aber vor allem auch im geschäftlichen Bereich immer mehr voran und soll insbesondere papierbasierende Prozesse ablösen und damit die Arbeit und auch die Kommunikation vereinfachen. Dies gilt auch für die Rechnungslegung.
Hierfür wurde der Standard „XRechnung“ eingeführt.

Was ist eine XRechnung?

Eine XRechnung ist eine elektronische Rechnung, bei der alle relevanten Informationen in festgelegten Feldern gemäß dem Standard „XRechnung“ übertragen werden. Dieser Standard ist vorwiegend für die maschinelle Verarbeitung gedacht und hat keine Ähnlichkeit mit dem gewohnten Rechnungsausdruck.

Wer hat wann die XRechnung entwickelt?

Durch Entwicklung nationaler Normen haben immer mehr EU-Mitgliedsstaaten die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen vorangetrieben. Dies führte zu einer hohen Anzahl an unterschiedlichen Normen und insbesondere bei grenzüberschreitendem Rechnungsverkehr zu einem Anstieg der Komplexität und Kosten. Um daher die Hemmnisse im grenzübergreifenden elektronischen Rechnungsverkehr zu beseitigen, haben das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union am 16. April 2014 die EU-Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen verabschiedet. Diese hat unter anderem zum Ziel, eine gemeinsame europaweit gültige Norm für das semantische Datenmodell der Kernelemente einer elektronischen Rechnung („Europäische Norm für die elektronische Rechnungsstellung“) zu entwickeln. Im Jahr 2014 wurde das Europäische Komitee für Normung (CEN) beauftragt, eine solche Norm zu erarbeiten. Die Norm wurde am 17. Oktober 2017 im Amtsblatt der EU als EN 16931-1:2017 veröffentlicht.

Die Überführung der europäischen Norm in einen nationalen Standard in Deutschland übernahm das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) zusammen mit der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) in Bremen. Dies geschah im Auftrag des IT-Planungsrats, also im Auftrag aller Bundesländer und des Bundes.
(Quelle: Wikipedia https://de.wikipedia.org/wiki/XRechnung)

Seit November 2020 sind bei öffentlichen Aufträgen alle Rechnungssteller verpflichtet, ihre Rechnungen im Standard XRechnung zu übermitteln.

Ab 01.01.2025 sollte die XRechnung eigentlich im gesamten B2B-Bereich verpflichtend eingeführt werden. Dies hat die Bundesregierung allerdings um 2 Jahre verschoben mit vielen Übergangs- und Ausnahmeregelungen.

Zeitstrahl-XRechnung (Quelle: https://xeinkauf.de/xrechnung/#kontext)

Das XRechnung-Format

Die XRechnung sowie der GAEB-XML-Standard basieren auf dem universellen und internationalen Datenaustauschformat „XML“.
XML ist eine Auszeichnungssprache für den plattform- und implementationsunabhängigen Austausch von hierarchisch strukturierter Daten zwischen Computersystemen und wurde vom World Wide Web Consortium (W3C) veröffentlicht.
Nähere Informationen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Extensible_Markup_Language

Der Standard „XRechnung“ definiert, welche Daten unter Nutzung des XML-Formates übertragen werden. Dazu wird jede Information einem sogenannten BT-Feld zugeordnet. Eine Übersicht über alle BT-Felder finden Sie auf der zentralen Rechnungseingangsplattform des Bundes.


Wer ist zur XRechnung verpflichtet?

Der Standard XRechnung bildet eine verlässliche Basis für den Austausch elektronischer Rechnungen von und mit deutschen Verwaltungen und ist bereits verpflichtend eingeführt.
Die XRechnung ist von Rechnungsstellern im Bereich öffentlicher Auftragsvergabe anzuwenden, wenn diese Rechnungen an (andere) öffentliche Auftraggeber stellen und die Konformität zu XRechnung gefordert ist.
Aufgrund des föderalistischen Staatsaufbaus Deutschlands ist eine Überführung der EU-Richtlinie in nationales Recht jeweils durch den Bund und die 16 Länder zu vollziehen. Die Umsetzung wird im Rahmen des Steuerungsprojekts abgestimmt. Der aktuelle Stand der Umsetzung der E-Rechnung in Bund und Ländern wird in der Ländersynopse dokumentiert.
Quelle: https://xeinkauf.de/xrechnung/#kontext

Ab 01.01.2027 wird im gesamten Geschäftsbereich die XRechnung verpflichtend eingeführt werden.

 

Was muss eine XRechnung beinhalten?

Prinzipiell muss eine XRechnung zunächst die gleichen Pflichtdaten wie eine „normale“ Rechnung beinhalten, wie: Rechnungsempfänger, Rechnungsabsender, Rechnungsnummer und -datum sowie die abzurechnenden Positionen mit Text, Menge, Einheit und Preis.
Darüber hinaus enthält eine XRechnung aber auch zusätzliche Daten. So muss beispielsweise sowohl beim Rechnungsempfänger als auch beim Rechnungsabsender ein Ansprechpartner mit Telefon und Mail-Adresse und der Leistungszeitraum als Datum (nicht als Text wie z. B. „April 2025“) angegeben werden. Nicht alle Einheiten werden in einer XRechnung unterstützt; so gibt es beispielsweise die Einheit „pauschal“ nicht (im GAEB-Konverter wird beim Erstellen einer XRechnung diese Einheit automatisch in die Einheit „Sonstiges“ umgewandelt) oder „km“ (für Kilometer) ist in der XRechnung „kmt“ usw. Für den Rechnungsempfänger muss eine Leitweg-ID eingetragen sein.

Welche Felder es überhaupt in einer XRechnung gibt und welche davon Pflichtfelder sind, können Sie der „Übersichtsliste Eingabefelder“ entnehmen.


Wer bekommt eine XRechnung?

Empfänger von XRechnungen sind in der Regel öffentliche Auftraggeber (z. B. Kommunen, Länder, Behörden, Verwaltungen oder der Bund). Vorteil der XRechnung ist, dass diese von jeder Buchhaltungs- oder ERP-Software (z. B. DATEV oder SAP) eingelesen und weiterverarbeitet werden sollte.
Dadurch kann sich die Prüfungsdauer einer Rechnung enorm verkürzen, was wiederum zur schnelleren Auszahlung einer Rechnung führen kann.


XRechnung für die Deutsche Bahn

In einer XRechnung gibt es sogenannte Grundanforderungen (CIUS) und Spezifikationen (Extension).
Die Deutsche Bahn stellt an eine XRechnung zusätzliche Anforderungen. Diese werden im GAEB-Konverter unterstützt – siehe unseren Blogbeitrag „XRechnung für Deutsche Bahn“.
Sie benötigen hierzu zum einen das Modul „XRechnung/ZUGFeRD“ und zum anderen das Modul „XRechnung DB“. Beide Module können Sie einzeln zu bereits bestehenden Lizenzen erwerben.


XRechnung erstellen – Schritt für Schritt

Mit Hilfe unserer Software „GAEB-Konverter“ können Sie Ihre Rechnungen in insgesamt 5 verschiedenen Formaten erstellen:

Das Erstellen einer XRechung unterscheidet sich dabei nicht von der Erstellung z. B. einer pdf-Rechnung.
Basis für eine Rechnung sind immer die Positionen mit Ihren abzurechnenden Mengen. Für die Erfassung/Übernahme dieser Positionen im GAEB-Konverter haben Sie verschiedene Möglichkeiten:

  • manuelle Erfassung von Positionen,
  • Übernahme aus Musterprojekten,
  • Einlesen einer GAEB-Datei (dies kann entweder eine Auftragsdatei (86), die der Auftraggeber übermittelt hat, oder das bereits verpreiste Leistungsverzeichnis (sofern sich zwischen Angebotserstellung und Auftrag keine Änderungen ergeben haben) sein,
  • Übernahme aus anderen Applikationen (z. B. Word oder Excel) oder
  • Übernahme aus einer anderen Software (z. B. Lexware) mit Hilfe einer XML-Datei.

In den Positionen müssen die abzurechnenden Mengen erfasst werden (entweder manuell oder durch Übernahme der zuvor erfassten Aufmaße).
Danach werden alle rechnungsrelevanten Daten unter dem Punkt „Rechnungsinfos“ erfasst:

Rechnungsdaten

Erfassung der Rechnungseckdaten im GAEB-Konverter

Über „Projekte > Exportieren“ wird zum Schluss eine Rechnung im XRechnungs-Format (xml-Datei) in einem Verzeichnis Ihrer Wahl erstellt.
Für diese Funktionalität benötigen Sie in Ihrem GAEB-Konverter das Modul „XRechnung“.


Was tun, wenn die eigene Software das XRechnungsformat nicht unterstützt?

In diesem Fall können Sie unsere Software „GAEB-Konverter“ nutzen.
Die aus Ihrem Warenwirtschaftsprogramm generierte Rechnung (GAEB, Excel oder XML-Datei) können Sie in unseren GAEB-Konverter einlesen und als XRechnung ausgeben.


XRechnung prüfen / validieren

Die Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) stellt ein kostenloses Prüfprogramm für Ihre XRechnung – den sogenannten „Validator“ zur Verfügung.
Wenn Sie mit Hilfe unserer Software „GAEB-Konverter“ eine XRechnung generieren, wird diese automatisch auf Vollständigkeit geprüft und ein Prüfbericht erstellt und in Ihrem Browser angezeigt, aus dem Sie ganz genau entnehmen können, welche Angaben in Ihrer XRechnung gegebenenfalls noch fehlen:

Prüfbericht einer XRechnung

Jedes Eingabefeld in einer XRechnung hat eine sogenannte BT-Feld-Kennung, so dass die in Englisch verfassten Fehlermeldungen schnell und einfach interpretiert und korrigiert werden können.
Eine Übersicht über alle BT-Nummern finden Sie zum Beispiel auf der zentralen Rechnungseingangsplattform des Bundes.

Klassische Fehler sind:

  • beispielsweise eine fehlende oder nicht vollständige Bankverbindung des Rechnungsabsenders (BT84) oder
  • das Fehlen der Kennung einer Anlage (BT122).

Damit können Sie sicher sein, eine korrekte und vollständige XRechnung zu übermitteln.


Wie übermittle ich eine XRechnung?

In der Regel stellen die XRechnungs-Empfänger (z. B. der Bund oder die Deutsche Bahn) eigene Plattformen oder Portale zur Übermittlung der XRechnung zur Verfügung. Hier kann der Rechnungsabsender entweder direkt seine Daten eintragen oder die mit einem anderen Programm generierte XRechnung hochladen.

 

Alles ins allem kann man sagen, dass die Einführung der XRechnung den gesamten Prozess der Rechnungsabwicklung für beide Seiten vereinfacht und vor allem vereinheitlicht hat.

 

Testen Sie jetzt den GAEB-Konverter für Ihre XRechnung

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Bei Fragen zur Programmbedienung steht Ihnen unsere Hotline kompetent unter +49 3378 20279-12 gern zur Verfügung (montags bis freitags in der Zeit von 09:00 – 12:00 Uhr sowie von 13:00 – 17:00 Uhr).

 

Online-Kurs „XRechnung“

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Startbildschirm STLB-Bau
Das Standardleistungsbuch im Bauwesen (STLB-Bau) 940 781 GAEB Tools - Das umfassende Softwarepaket

Das Standardleistungsbuch im Bauwesen (STLB-Bau)

Das Standardleistungsbuch (STLB) – Definition und Anwendung.

Sie können die Erstellung von Leistungsverzeichnissen und daraus resultierend die Ausführung von Baumaßnahmen vereinfachen und vor allem vereinheitlichen. Verwenden Sie hierfür statt frei formulierte Texte einfach als Vorlage standardisierte Texte für Baubeschreibungen. Eine solche Textsammlung von Bauleistungen unterteilt nach Leistungsbereichen ist beispielsweise das Standardleistungsbuch für das Bauwesen (kurz STLB-Bau).

 

 

Was ist das STLB oder STLB-Bau?

Im Standardleistungsbuch für das Bauwesen (ehemals STLB) wurden seit Ende der 60er Jahre Texte / Beschreibungen für Bauleistungen (nach Gewerken sortiert) gesammelt. Das Wort „Buch“ ist hier noch wörtlich zu nehmen, da das STLB tatsächlich in Buchform veröffentlicht wurde. Erst 1997 hielt auch hier die Digitalisierung Einzug und so wurden die Texte in Datenbanken erfasst. Die ersten Texte waren recht starr und konnten nicht all die in der Praxis bestehenden Varianten abbilden. Dafür reichte eine 17-stellige STLB-Nummer aus, um die Texte eindeutig zu kennzeichnen. Inzwischen können die Texte durch die Auswahl von Varianten und passende Untervarianten beliebiger Tiefe und textlichen Ergänzungen z.B. Fabrikats- oder Dimensionsangaben dynamisch generiert werden.

Seither wird das STLB als STLB-Bau Dynamische Baudaten (kurz STLB-Bau) veröffentlicht und vertrieben. Für die regelmäßigen Aktualisierungen dieser Daten ist nunmehr der GAEB (Gemeinsamer Ausschuss Elektronik im Bauwesen), Hauptausschuss im Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) zuständig.

Die Firma Dr. Schiller & Partner GmbH aus Dresden ist mit der technischen Umsetzung des STLB-Bau betraut und bietet dazu passende Baupreise und Kostenansätze – die sogenannten Dynamischen Baudaten; kurz DBD.

 

 

Was ist STLB-BauZ?

Das Standardleistungsbuch für Zeitvertragsarbeiten (STLB-BauZ) ist ein datenbankorientierter Text- und Preisspeicher für regelmäßig wiederkehrende Bauunterhaltungsarbeiten. Es bildet die Grundlage für das Verfahren der Zeitvertragsarbeiten nach Angebotsverfahren nach § 4 Nr. 3 VOB/A oder das Auf- und Abgebotsverfahren nach § 4 Nr. 4 VOB/A.

Das STLB-Bau wird in der Regel für konkrete Bauvorhaben genutzt. Bei kleineren Bauvorhaben (nicht planbare kurzfristig umzusetzende kleinere Bauumfänge (wie Reparaturen, Umbauten etc.)) werden oft Verträge abgeschlossen, die nicht ein konkretes Projekt betreffen, sondern alle in einem bestimmten Zeitraum anfallenden Leistungen. Hierfür wird eher das Standardleistungsbuch für Zeitvertragsarbeiten (STLB-BauZ) genutzt. Im Gegensatz zum STLB-Bau sind die Texte hier nicht so detailliert beschrieben.

 

Wozu dienen die Ausschreibungstexte?

Gleiche Leistungen sollten auch gleich beschrieben sein. Dass dies eine schwierige Aufgabe ist, merkt man, wenn 3 Planer oder Architekten das gleiche Bauvorhaben ausschreiben sollen. Für Sie als Ausschreibenden ist es bei der LV-Erstellung eine wesentliche Arbeitserleichterung, wenn Sie auf Textvorlagen zugreifen können. Die Textsammlungen des STLB-Bau sind:

  • technisch einwandfrei,
  • gut durchdacht,
  • wettbewerbsneutral und
  • stimmen mit den technischen Regelwerken des DIN und anderen Normen (z. B. der VOB) überein,

so dass Sie als Planer schnell, einfach, technisch stimmig und rechtsicher Ihre Leistungsverzeichnisse (LVs) generieren können.

Das STLB-Bau unterstützt Sie bei der Textzusammenstellung zusätzlich durch fachliche Hinweise, Anmerkungen, Grafiken, etc. am Bildschirm.

 

 

Was ist der Leistungsbereich?

Die Baubeschreibungen sind nach sowohl technischer als auch wirtschaftlicher Art sachlogisch in Teilleistungen gegliedert; z. B.:

  • Erdarbeiten
  • Landschaftsbauarbeiten
  • Mauerarbeiten
  • Betonarbeiten usw. (siehe nachfolgende Grafik)
Überblick über die Teilleistungen nach Nummern gegliedert

Überblick über die Teilleistungen nach Nummern gegliedert

 

Worin liegt der Unterschied zu STLK?

Mit „STLK“ wird der Standardleistungskatalog für Straßen- und Brückenbau abgekürzt, welcher von den Straßenbauverwaltungen des Bundes und der Länder in Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden im „Arbeitsausschuss Verdingungswesen im Straßen- und Brückenbau (AV-StB)“ aufgestellt und vom FGSV-Verlag herausgegeben wird.

Das bedeutet, dass das STLB-Bau und der STLK komplett verschiedene Quellen haben, aber beide Leistungsbeschreibungen beinhalten.

STLB-Bau vs. STLK – ein Fallbeispiel

Ein Kunde von uns, der in einer Stadtverwaltung arbeitet und für die Ausschreibungen im Straßenbau zuständig ist, möchte bei der LV-Erstellung auf vorgefertigte Texte zugreifen, um sich die Arbeit zu erleichtern. Deshalb fragte er uns, welche Ausschreibungstexte er denn erwerben solle:

  • die Ausschreibungstexte des STLB-Bau oder
  • die Ausschreibungstexte des STLK?

Diese Frage ist gar nicht so einfach zu beantworten.

Ursprünglich galt das STLB-Bau eher für den Hochbau und der STLK eher für den Tiefbau. Zwischenzeitlich sind beide Textvorlagen aber sehr angeglichen, so dass die Frage offenbleibt, wo genau die Unterschiede liegen.

Oftmals ist es eine rein politische Entscheidung, welche Texte als Vorlage verwendet werden. Vom Bund wird von den Planern häufig die Erstellung der Leistungsverzeichnisse mit Hilfe des STLKs verlangt – also planerische Freiheit gibt es hier wenig. Auf kommunaler Ebene kommt hingegen eher die LV-Erstellung mit Hilfe des STLB-Bau zur Anwendung. Der große Vorteil des STLB-Bau ist, dass Sie als Planer/LV-Ersteller zusätzlich zu den Texten gleich die Baupreise erhalten, so dass Sie eine Kostenschätzung (z. B. nach DIN276) erstellen können.

Unsere Software „GAEB-Konverter“ unterstützt beide Textvorlagen: Sie als Anwender können also sowohl das STLB-Bau vom DIN als auch das STLK vom FGSV-Verlag nutzen.

 

Nutzung von STLB-Bau in der Praxis – ein Beispiel

In unserer Software „GAEB-Konverter“ ist eine Schnittstelle zum Standardleistungsbuch implementiert, so dass Sie die Funktionalitäten des STLB-Bau für zwei Bereiche nutzen können (siehe Video):

  • für Ausschreiber / Planer / Architekten
    1. zum Erstellen von Leistungsverzeichnissen (nur Texte)
    2. Übernahme von Baupreisen (EP / EP-Anteilen) zur Kostenschätzung / Auswertung nach DIN276
    3. Übernahme von Kostenansätzen für die Kostenermittlung mit ausführlicher Kalkulation

 

  • für Bieter / Bauausführende
    1. Übernahme von Verkaufspreisen (EP / EP-Anteilen) für die Angebotserstellung
    2. Übernahme von Kostenansätzen für die Kalkulation und Ausgabe der EFB 221+223

 

Erstellung von Leistungsverzeichnissen mit Hilfe des STLB-Bau und der DBD-Baupreise

Wenn Sie ein Leistungsverzeichnis erstellen möchten, können Sie im GAEB-Konverter über den Reiter „STLB“ direkt auf die Texte des Standardleistungsbuches (offline oder Online) zugreifen:

Screenshot vom GAEB-Konverter, bei dem der Reiter "STLB" ausgewählt ist

Screenshot vom GAEB-Konverter, bei dem der Reiter „STLB“ ausgewählt ist

Im Standardleistungsbuch können Sie dann aus den zur Verfügung stehenden Leistungsbereichen die gewünschte Position auswählen. Das STLB-Bau verfügt dabei über ein Schlagwortverzeichnis mit über 8.500 Einträgen, über die Sie mit zwei Mausklicks schnell und einfach zu Ihrer benötigten Leistungsbeschreibung kommen. Die schnelle und einfache Bildung von Leistungsbeschreibungen wird im STLB-Bau darüber hinaus durch Funktionen wie Schlagwort-Suche und Normen-Suche unterstützt.

 

Beispiel: aus dem Leistungsbereich 039 Trockenbauarbeiten, Trockenputz Gipsplatte

Im nachfolgenden Beispiel wird aus dem STLB-Bau die Position „Trockenputz Gipsplatte“ ausgewählt:

Menü im STLB zur Positionsauswahl

Menü im STLB zur Positionsauswahl

 

Die ausgewählte Position können Sie individuell ergänzen. Zum Beispiel:

  • bei „Ausbildung Untergrundfläche“ kann man zwischen „ohne Angabe“ oder „gekrümmt“ wählen.
  • oder bei „Baustoff, Trockenbauplattenkaschierung“ zwischen „Aluminiumfolie oder „Aluminiumfolie und Natronkraftpapier“
  • oder bei „Bereitstellung Arbeits-, Schutzgerüst“ wählt man zwischen „Gerüst wird beigestellt / ist vorhanden“ und „Vorhaltung des Gerüsts für Arbeiten anderer AN wird gesondert vergütet“.
Ergänzung von Postionenseigenschaften im STLB-Bau

Ergänzung von Postionenseigenschaften im STLB-Bau

Über den Reiter „Regeln der Technik“ werden Ihnen alle zur ausgewählten Position gehörigen Regelwerke, wie DIN-Normen, VDI-Richtlinien und Dachdecker-Fachregeln angezeigt:

Regeln der Technik

STLB-Bau: Regeln der Technik

 

Über den Reiter „Baupreise“ wird Ihnen der dazugehörige Einheitspreis (von, mittel bis), aufgegliedert in die EP-Anteile Löhne, Stoffe, Geräte und Sonstiges, entsprechend Ihrer gewählten Region (entweder gesamt Deutschland oder ein bestimmtes Bundesland oder sogar ein konkreter Landkreis) angezeigt:

Baupreise im STLB-Bau

STLB-Bau: Baupreise

 

Über den Reiter „Informationen“ erhalten Sie zur ausgewählten Position wichtiges Hintergrundwissen; z.B. wann es welche redaktionellen Änderungen am Positionstext, also an der Baubeschreibung gab:

STLB-Bau: Informationen zur Position

STLB-Bau: Informationen zur Position

 

Mit Hilfe des Buttons „Daten übernehmen“ wird die komplette Position (mit Text und Baupreisen) in den GAEB-Konverter – konkret in Ihre aktuelle GAEB-Ausschreibung übernommen.

Übernahme der Position (mit Text und Preisen) aus dem STLB-Bau

Übernahme der Positionsdaten (Texte und Preise) aus dem STLB-Bau

 

Da alle Positionen, die aus dem Standardleistungsbuch übernommen werden, automatisch die Zuordnung zu einer Kostengruppe gemäß DIN276 enthalten, können Sie nach der Fertigstellung Ihres Leistungsverzeichnisses per One-Klick eine komplette Auswertung nach DIN276 entweder ausdrucken oder sich nach Excel exportieren lassen (siehe Video DIN276).

 

Wie aktualisiere ich STLB-Bau-Positionen?

Wenn Sie ein Leistungsverzeichnis mit dem Standardleistungsbuch in einer älteren Version erstellt haben, können Sie dieses im GAEB-Konverter öffnen und über die Funktion „STLB > Prüfen“ die damals erstellten Texte mit der aktuellen Version des STLB-Bau vergleichen und aktualisieren (siehe Video).

Screenshot vom GAEB-Konverter, bei dem der Reiter "STLB" ausgewählt ist

Screenshot vom GAEB-Konverter, bei dem der Reiter „STLB“ ausgewählt ist

 

Wie kann ich als Bieter das STLB-Bau nutzen?

Wenn beispielsweise die Trockenbaufirma Müller genau diese mit dem STLB-Bau erstellte Ausschreibung mit der Position „Trockenputz Gipsplatte“ bekommt, kann sie das Standardleistungsbuch für die Verpreisung nutzen; entweder nur durch die Übernahme der Baupreise (= Verkaufspreise) oder durch Übernahme von Kostenansätzen (= Einkaufspreise).

Die Übernahme der Baupreise erfolgt dabei fast automatisch, da durch Auswahl der Position in der GAEB-Ausschreibung sofort das STLB-Bau genau diese Position anzeigt. Sie als Bieter müssen lediglich angeben, welchen Preis (von, mittel oder bis) und zu welcher Region gehörig Sie übernehmen möchten.

Bei Übernahme der Kostenansätze müssen Sie zunächst die Position mit Hilfe der Textsuche aus dem STLB-Bau auswählen und erhalten dann alle zu der ausgewählten Position gehörigen Kostenansätze:

Übernahme von Kostenansätzen aus STLB-Bau DBD

Übernahme von Kostenansätzen aus dem STLB-Bau DBD

 

Vorteil: Auf Basis dieser Kostenansätze können Sie per One-Klick ein komplett ausgefülltes EFB 221 und 223 erstellen, welches gerade bei öffentlichen Ausschreibungen immer häufiger zusätzlich zum Angebot von den Auftraggebern gefordert wird.

Das manuelle Ausfüllen dieser Blätter ist in der Regel immer eine sehr zeitaufwändige und auch „nervige“ Angelegenheit. Da ist man für jede Arbeitserleichterung dankbar.

 

STLB-Bau mit Excel bearbeiten

Da die Daten aus dem Standardleistungsbuch direkt im GAEB-Konverter importiert werden, ist eine zusätzliche Bearbeitung der Daten im Excel nicht notwendig. Durch das Weglassen dieses Zwischenschrittes sparen Sie schon wieder Zeit und Zeit ist heutzutage ein wertvolles Gut.

 

So erhalten Sie eine STLB-Bau Lizenz

Für die Nutzung des STLB-Bau im GAEB-Konverter benötigen Sie:

  • das Modul „STLB / STLB(Z) / DBD“ (kann als Einzelmodul zu bestehenden Lizenzen erworben werden) und
  • die Ausschreibungstexte bzw. Baupreise / Kostenansätze des STLB-Bau.

Der GAEB-Konverter ist wie ein Baukastensytem aufgebaut. Er besteht aus einzelnen Modulen, die individuell nach Bedarf zusammengesetzt werden können. Sie können also zu einem Basispaket einzeln das gewünschte Modul „STLB/STLB(Z)/DBD“ hinzu erwerben (siehe unser Online-Shop).

Und auch die Ausschreibungstexte bzw. Baupreise und Kostenansätze können Sie direkt über uns bestellen.
Setzen Sie sich dazu einfach mit unserem Vertrieb unter +49 3378 20279-11 oder vertrieb@t-t.de in Verbindung.

Die Ausschreibungstexte bzw. Baupreise können Sie entweder:

  • online oder
  • offline nutzen.

Bei der Online-Variante mieten Sie für ein Jahr die gewünschten Texte. Optional mit Baupreisen, und greifen online immer auf die aktuellste Version der Texte zu (es muss also keine Installation auf Ihrem Rechner vorgenommen werden).

Bei der Offline-Variante kaufen Sie die Texte in der aktuellen Version und installieren diese lokal auf Ihrem Rechner. Die Texte werden 2x jährlich aktualisiert. Bei Abschluss eines Pflegevertrages erhalten Sie die Updatelieferungen automatsch 2x im Jahr.

Das STLB-BauZ sowie die DBD-Kostenansätze sind derzeit nur als Offline-Version (Kauf) erhältlich.

DIN276: Projektkosten im Bauwesen ermitteln 621 284 GAEB Tools - Das umfassende Softwarepaket

DIN276: Projektkosten im Bauwesen ermitteln

Was ist die DIN 276 und was regelt sie?

Die DIN276 ist eine DIN-Norm, die im Bauwesen zur Ermittlung der Projektkosten sowie als Grundlage der Honorarberechnung nach HOAI für Architekten und Ingenieure dient (Quelle: Wikipedia).
Diese Norm gilt für die Kostenplanung im Bauwesen, insbesondere für die Ermittlung und die Gliederung der Kosten. Sie erstreckt sich auf die Kosten von Hochbauten, Ingenieurbauten, Infrastrukturanlagen und Freiflächen sowie die damit zusammenhängenden projektbezogenen Kosten.

 

Wer hat die DIN 276 entwickelt?

Die DIN276 wurde vom Arbeitsausschuss NA 005-01-05 AA „Kosten im Bauwesen“ im DIN-Normenausschuss NABau erarbeitet und erstmalig im August 1934 veröffentlicht.
Käuflich kann man sie entweder über den Beuth-Verlag oder beim Baunormenlexikon erwerben.

 

Was gibt es für Kostengruppen in der DIN 276?

Die DIN276 dient dazu, für ein bevorstehendes Projekt / Bauvorhaben vorab die Kosten zu ermitteln. Für eine bessere Übersichtlichkeit werden diese Kosten in einzelne Kostengruppen in mehreren Hierarchieebenen unterteilt. Nachfolgende Abbildung zeigt die 1. Kostenebene:

Kostengruppen der DIN276 (1. Ebene)

 

 

 

 

 

 

 

Was ist die aktuellste Version?

Wie jede DIN-Norm wird auch die DIN276 stetig weiterentwickelt und auf dem aktuellen Stand gebracht. Die aktuellste Version ist von 2018.
Unsere Software „GAEB-Konverter“ unterstützt folgende Versionen der DIN276: 1981, 1993, 2006, 2008 und 2018.

Die Unterschiede liegen dabei in der Einteilung der Kostengruppen bzw. deren Kostengruppennummern (Katalogschlüssel); so werden beispielsweise die Kosten für tragende Außenwände nach der DIN276 Version 1981 in der Gruppe 3121 zusammengefasst, während die gleichen Kosten nach der DIN276 Version 2008 in die Gruppe 331 gelegt werden:

Unterschiedliche Kostengruppennummern in den verschiedenen Versionen der DIN276

 

 

 

Wie kann ich eine Kostenermittlung nach DIN276 im GAEB-Konverter erstellen?

Damit später eine Auswertung nach DIN276 vorgenommen werden kann, müssen alle Positionen eine entsprechende Zuordnung bekommen.

Zuordnung der Postion zu der jeweiligen Kostengruppe der DIN276

 

 

 

Wenn ein Leistungsverzeichnis aus dem Standardleistungsbuch (STLB) erstellt wurde, hat jede Position automatisch diese Zuordnung mit Katalogname, Katalogschlüssel und Kostengruppe.

Wenn ein Leistungsverzeichnis selbst erstellt wurde, kann die Zuordnung manuell erfolgen;

  • entweder für jede Position einzeln, in dem man links in der Strukturansicht die gewünschte Position auswählt, dann auf der rechten unteren Seite unter dem Reiter „Katalogzuordnung“ über das Einfügesymbol eine leere Zeile erzeugt:

    Einfügen einer neuen Zuordnung zur Kostengruppe der DIN276

 

 

 

 

  • oder über den Reiter „DIN276“ mit Hilfe der Funktion „Katalogzuordnung für alle Positionen erstellen“, dann wird für jede Position solch eine leere Zeile automatisch erstellt, die man dann manuell befüllen muss:

    Katalogzuordnung für alle Positionen erstellen

 

 

 

 

 

Die Auswertung kann entweder über einen Ausdruck oder über einen Export nach Excel erfolgen.
Beim Ausdruck stehen Ihnen 2 Druckvorlagen zur Verfügung:

  • Kostenschätzung nach DIN 276 – hier werden Ihnen nur die angesprochenen Kostengruppen mit ihren Summen ausgegeben mit einer Zusammenstellung als letzte Seite und
  • Kostenschätzung (Erfassung) – hier werden alle Kostengruppen ausgegeben, ebenfalls mit einer Zusammenstellung auf der letzten Seite.

Bei beiden Vorlagen können Sie die gewünschte Version der DIN276 auswählen.

Druckvorlagen für die Ausgabe der DIN276 im GAEB-Konverter

 

 

 

 

 

So exportieren Sie Kostengruppen nach Excel

Beim Export nach Excel wird eine Pivot-Tabelle erzeugt, deren Kostengruppenebenen aufklappbar sind und somit die Gliederungstiefe der Kostengruppen dem Bedarf angepasst werden kann.

Ausgabe der Auswertung nach DIN276 nach Excel

 

 

 

 

 

 

Für diese Funktionalität ist eine ordnungsgemäße Installation von Microsoft Excel und eine Freischaltung des Moduls „DIN276“ im GAEB-Konverter erforderlich. Das Modul „Excel“ wird nicht benötigt.

Eine ausführliche Anleitung zum Erstellen einer Kostenermittlung nach DIN276 finden Sie in unserem Youtube-Video:

 

Testen Sie jetzt die neue DIN276-Funktion im GAEB-Konverter

Gern können Sie die Software „GAEB-Konverter“ downloaden und installieren. Nach ordnungsgemäßer Registrierung steht Ihnen das Programm für 7 Tage als Vollversion kostenlos zum Testen zur Verfügung.

Software "GAEB-Konverter" zum einfachen Erstellen und Bearbeiten von Leistungsverzeichnissen

Download einer 7tägigen kostenlosen Vollversion der Software „GAEB-Konverter“

 

Leistungsverzeichnisse erstellen und bearbeiten 1000 750 GAEB Tools - Das umfassende Softwarepaket

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Leistungsverzeichnisse (LV) spielen bei der Auftragsvergabe im Bauwesen eine zentrale Rolle. Sie dienen dazu, die Bauleistungen präzise zu beschreiben. Je klarer die Leistungen beschrieben sind, umso weniger Interpretationsspielraum gibt es später bei der Realisierung der Bauvorhaben.

 

Was versteht man unter einem Leistungsverzeichnis?

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Wer oder Was ist GAEB eigentlich? 1000 750 GAEB Tools - Das umfassende Softwarepaket

Wer oder Was ist GAEB eigentlich?

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Der Begriff „GAEB“ hat umgangssprachlich eine doppelte Bedeutung: zum einen ist er die Abkürzung für die Bezeichnung des Bundesgremiums „Gemeinsamen Ausschuss Elektronik im Bauwesen“ und zum anderen wird er für die Bezeichnung der Regelungen (GAEB-Standard), die dieses Gremium definiert, genutzt.

Wer legt den GAEB-Standard fest?

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So klappt der Datenaustausch zwischen GAEB und Microsoft Excel

Die Ausführung von Baumaßnahmen erfordert das Zusammenwirken von Baufirmen, Handwerksbetrieben sowie Ingenieur- und Architekturbüros. Der Austausch von Ausschreibungsunterlagen, Angeboten und Abrechnungsdaten gehört dabei zum Alltag. Immer häufiger werden diese Informationen in GAEB-Formaten (Gemeinsamer Ausschuss Elektronik im Bauwesen), z.B. Ausschreibung.*83, Angebot.*84, übergeben.

Für wen ist der Austausch relevant?

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Weihnachtsgrüße 678 480 GAEB Tools - Das umfassende Softwarepaket

Weihnachtsgrüße

Wenn das letzte Support-Ticket ist geschlossen,
wenn der erste Glühwein wird eingegossen,
wenn es draußen stürmt und schneit,
dann ist sie da: die schöne Weihnachtszeit.

Manch einer wird sich vielleicht fragen,
wie hat T&T das Corona-Jahr ertragen?
Gott sei Dank sind bei uns alle gesund,
so dass man sagen kann: es läuft alles rund.

Marcin und Lars programmieren geschwind,
was Frau Voigt an den Manne (oder Frau) bringt.
Frau Knoblauch schult die Kunden dann,
was derzeit nur online gemacht werden kann.
Herr Witt betreut unsere Hardware-Kunden
und verbringt deshalb am (im) PC so manche Stunden.
Er ist aber auch unsere gute Hotline-Fee,
bei Fragen schreiben Sie einfach an info@t-t.de
Und Herr Schmoz?
Er schult, verkauft und programmiert,
und schaut, dass alles läuft wie geschmiert.

So sind wir seit 30 Jahren für Sie da,
egal wie hektisch und stressig es war.

An dieser Stelle wollen wir mal DANKE sagen
für all die Herausforderungen, Anregungen und Fragen.
Wir freuen uns auf weitere Zusammenarbeit
und wünschen Ihnen eine gesunde Weihnachtszeit.

Ihr Team der T&T Datentechnik GmbH

Datenaustauschphasen eines Bauvorhabens (von der Planung und Erstellung eines Leistungsverzeichnisses über die Durchführung bis hin zur Abrechnung)
Einhaltung des GAEB-Standards 960 600 GAEB Tools - Das umfassende Softwarepaket

Einhaltung des GAEB-Standards

GAEB-konforme Ausschreibungen und Angebote sichern einen effektiven Datenaustausch zwischen den Beteiligten, andernfalls droht Ärger bis hin zum Abbruch des – oder Ausschluss vom Vergabeverfahren. Das muss nicht sein!

Startbildschirm Youtube-Video „GAEB-Dateien prüfen und korrigieren“

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Lizenzumzug
Lizenzumzug 1024 1024 GAEB Tools - Das umfassende Softwarepaket

Lizenzumzug

Sie möchten Ihren GAEB-Konverter 10 gern auf einen anderen Rechner nutzen (mit Ihrer Lizenz umziehen)?
Kein Problem!

In Ihrem GAEB-Konverter 10 haben Sie im Menü „Extras“ direkt einen Button „Lizenz umziehen“:

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