Leistungsverzeichnisse erstellen und bearbeiten

Leistungsverzeichnisse erstellen und bearbeiten 1000 750 GAEB Tools - Das umfassende Softwarepaket

Leistungsverzeichnisse erstellen und bearbeiten

Leistungsverzeichnisse (LV) spielen bei der Auftragsvergabe im Bauwesen eine zentrale Rolle. Sie dienen dazu, die Bauleistungen präzise zu beschreiben. Je klarer die Leistungen beschrieben sind, umso weniger Interpretationsspielraum gibt es später bei der Realisierung der Bauvorhaben.

 

Was versteht man unter einem Leistungsverzeichnis?

Leistungsverzeichnisse (LV) sind prinzipiell eine Zusammenfassung aller Leistungen, die im Rahmen eines Auftrages zu erbringen sind. Diese können zwecks Übersichtlichkeit hierarchisch gegliedert sein und enthalten eine umfassende, eindeutige und vollständige Beschreibung aller auszuführenden Leistungen.

Bei einem Leistungsverzeichnis kann es sich:

  • um eine Ausschreibung handeln, die von einem Auftraggeber mit den gewünschten Leistungen erstellt wurde, oder
  • um ein Angebot z.B. eines Bauausführenden oder
  • um einen Nachtrag während der Erbringungsphase.

Während im privaten, nicht öffentlichen Bereich die Leistungsverzeichnisse frei (mit individuellen Texten) gestaltet werden, muss ein Leistungsverzeichnis z. B. bei einer öffentlichen Ausschreibung nach bestimmten Regeln erstellt werden. Je nach Auftraggeber, Leistung und Auftragswert gibt es hierfür gesetzliche Grundlagen, z. B.:

  • Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB),
  • Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A),
  • Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) oder
  • Norm für die Kostenplanung im Bauwesen (DIN 276).

Für das Format des Leistungsverzeichnisses gibt es keine EU-Richtlinie, so dass diese dem LV-Ersteller obliegt. In der Praxis hat sich hierfür das GAEB-Format durchgesetzt.

 

Die Leistungsphasen und Datenaustauschphasen

Die einzelnen Leistungsbilder der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) untergliedern sich in Leistungsphasen:

  • LP1: Grundlagenermittlung
  • LP2: Vorplanung
  • LP3: Entwurfsplanung
  • LP4: Genehmigungsplanung
  • LP5: Ausführungsplanung
  • LP6: Vorbereitung der Vergabe
  • LP7: Mitwirkung bei der Vergabe
  • LP8: Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation
  • LP9: Objektbetreuung

Quelle: https://www.hoai.de/hoai/leistungsphasen/

Der GAEB-Ausschuss hat die Phasen eines Bauvorhabens (von der Planung über die Durchführung bis hin zur Abrechnung) in einzelne Datenaustauschphasen eingeteilt:

Datenaustauschphasen eines Bauvorhabens (von der Planung und Erstellung eines Leistungsverzeichnisses über die Durchführung bis hin zur Abrechnung)

Datenaustauschphasen im GAEB-Standard

 

Das Vergaberecht und die Rolle von Leistungsverzeichnissen

Das Vergaberecht regelt das komplette Vergabeverfahren von der Bekanntmachung, über den Versand der Vergabeunterlagen bis hin zur Prüfung der Angebote und Zuschlagserteilung.
Das Leistungsverzeichnis ist dabei nur ein kleiner Bestandteil.
Wenn Sie mehr über das Vergabeverfahren wissen möchten, insbesondere, was sich durch die Einführung der eVergabe rechtlich alles geändert hat, nehmen Sie doch einfach an einer unserer Schulungen teil.

Online-GAEB-Seminare als Alternative oder zur Ergänzung von Präsenz-Schulungen

Durchführung von Online-Seminaren, z. B. Online-GAEB-VOB-Schnupperkurs

 

Was beinhaltet ein Leistungsverzeichnis?

Ein Leistungsverzeichnis besteht aus verschiedenen Elementen:

  • Gliederungen (Lose oder Gruppen/Titel),
  • Positionen und
  • Sonstigen Elementen (z. B. Vertragliche Regelungen, Ausführungsbeschreibungen usw.).
Übersicht über alle Elemente eines Leistungsverzeichnisses von der Gliederung über Positionen bishin zu sonstigen Elementen

Übersicht über alle Elemente eines Leistungsverzeichnisses

Die häufigsten Fehler werden bei der LV-Gliederung oder in der Verwendung von Positionsarten gemacht und ziehen Fehler bzw. Mehraufwand bei der Angebotsbearbeitung nach sich.
Möchten Sie wissen, was zum Beispiel der Unterschied zwischen einem Los und einem Titel ist, oder der Unterschied zwischen Alternativ- und Eventualpositionen, dann empfehlen wir Ihnen unser Online-GAEB-Basisseminar Teil 1.

 

Leistungsverzeichnis – typischer Aufbau

Typischerweise beginnt ein Leistungsverzeichnis immer mit den Eckdaten (Auftraggeber, Projekt-Infos usw.), danach kommen die Vertraglichen Regelungen, gefolgt vom eigentlichen Leistungsverzeichnis bestehend aus LOS-Ebene, Gruppenstufen und Positionen.

Typischer Aufbau eines Leistungsverzeichnisses

Beispiel für Aufbau/Gliederung eines Leistungsverzeichnisses

 

Was ist eine Position im LV?

Die Teilleistung in einem Leistungsverzeichnis wird Position genannt. Sie besteht aus einer Positionsnummer (Ordnungszahl; kurz OZ), einer Menge, einer Einheit, einem Kurz- und Langtext sowie optional einem Preis. Beispiel:

Beispiel für den Aufbau einer Position bestehend aus Ordnungszahl (OZ), Menge, Einheit, Kurz- und Langtext sowie Preis

Beispiel für den Aufbau einer Position im Leistungsverzeichnis

Es gibt über 10 verschiedene Positionsarten (z. B. Normalposition, Bedarfsposition usw.), die miteinander auch noch kombiniert werden können (z. B.: eine Pauschalposition als Bedarfsposition ohne Gesamtbetrag mit Leit- und Unterbeschreibung). Wenn Sie die wichtigsten Positionsarten und Beschreibungsformen sowie deren Anwendungen kennenlernen wollen, empfehlen wir Ihnen unser Online-GAEB-Basisseminar Teil 2.

 

Wer erstellt das Leistungsverzeichnis?

Wer das Leistungsverzeichnis erstellt, hängt vom Inhalt ab.
Handelt es sich um eine Ausschreibung, dann wird diese in der Regel von dem Auftraggeber selbst bzw. seinen Bevollmächtigten (Planer, Architekten usw.) erstellt.
Handelt es sich um ein Angebot (ohne vorherige Ausschreibung), wird es von dem (Bau-) Ausführenden erstellt.
Der Nachtrag wird in der Regel vom Auftragnehmer erstellt und zur Beauftragung an den Auftraggeber übersandt.

 

Erstellung und Bearbeitung von Leistungsverzeichnissen

Wenn bei Ausschreibungen jeder sein eigenes Format (Word, Excel, pdf usw.) verwendet, kommt es oft zu Kommunikationsproblemen. Für eine einheitliche und vereinfachte Erstellung und Bearbeitung von Leistungsverzeichnissen hat sich deshalb in der Praxis das GAEB-Format durchgesetzt.
Da es mittlerweile 3 verschiedene GAEB-Formate gibt, ist es umso wichtiger, eine Software zu verwenden, die den kompletten GAEB-Standard unterstützt, wie unser GAEB-Konverter.

 

Wie schreibt man ein Leistungsverzeichnis?

Leistungsverzeichnisse können manuell (mit freien individuellen Texten) oder mit Hilfe von Standardtexten (z. B. aus dem Standardleistungsbuch STLB oder dem Standardleistungskatalog für Straßen- und Brückenbau STLK) erstellt werden.
Mit unserem GAEB-Konverter können Sie schnell und einfach beide Varianten realisieren.

 

Einfache Erstellung und Bearbeitung von Leistungsverzeichnissen mit dem GAEB-Konverter

Unser GAEB-Konverter unterstützt nicht nur den kompletten GAEB-Standard, sondern hat einen Eingabeassistenten integriert, der Ihnen die auszufüllenden Pflichtfelder entsprechend des gewählten GAEB-Formats gelb markiert, so dass bereits bei der Erfassung der Leistungsverzeichnisse auf GAEB-Konformität geachtet wird.

Bearbeitung eines Leistungsverzeichnisses im GAEB-Konverter

Bearbeitung eines Leistungsverzeichnisses im GAEB-Konverter

Oftmals liegen die Ausschreibungstexte bereits in anderen Formaten (wie Word oder Excel) vor, so dass lediglich geklärt werden muss, wie die Word-Texte oder Excel-Daten ins GAEB-Format konvertiert werden können. Auch hierfür können Sie den „GAEB-Konverter“ nutzen. Er kann insgesamt 9 verschiedene Formate einlesen und dadurch Zeit und Geld sparen.

Liegen Ihre Ausschreibungstexte als Datenbank (Access, SQL, ODBC) vor, können Sie diese im „GAEB-Konverter“ einbinden und direkt für die Erstellung von Leistungsverzeichnissen nutzen. Das gleiche gilt auch für die Ausschreibungstexte des Standardleistungsbuches. Auf diese Texte können Sie sowohl offline (CD) als auch online direkt vom GAEB-Konverter zugreifen. Selbst Ausschreibungstexte des STLK (Standardleistungskatalog für den Straßen- und Brückenbau) importieren Sie ganz einfach über “Datei > öffnen”.

Wie genau die LV-Erstellung im GAEB-Konverter funktioniert, erfahren Sie in den nachfolgenden Youtube-Videos:

 

Das LV auf Korrektheit prüfen

Voraussetzung für einen reibungslosen Datenaustausch ist die Einhaltung des GAEB-Standards.
Der GAEB-Konverter hat für diese Anforderung sowohl den Eingabeassistenten als auch ein Prüfmodul (GAEB-Tester) integriert.

Bei der Ausgabe der Ausschreibung in eine GAEB-Datei (z.B. *.d83) wird diese nochmals abschließend durch den GAEB-Tester auf GAEB-Konformität geprüft, z.B. ob alle Positionsarten richtig gewählt wurden, ob die Hierarchie und damit verbunden die Ordnungszahlen korrekt sind, so dass Sie sich als LV-Ersteller sicher sein können, tatsächlich eine GAEB-konforme Datei erstellt zu haben.

Der GAEB-Tester erstellt für Sie ein ausführliches Fehlerprotokoll. Ein Doppelklick auf die Meldung springt zu der Fehlerstelle und ermöglicht Ihnen die Korrektur.

Fehlerprotokoll bei der Prüfung eines Leistungsverzeichnisses

Beispiel für ein Fehlerprotokoll

 

Leistungsverzeichnis – Muster zum Download

Eine kostenlose 7-Tage-Vollversion der Software „GAEB-Konverter“ mit integrierten Musterdateien können Sie sich direkt herunterladen, installieren und testen.
Mit der Installation des GAEB-Konverters stehen Ihnen im Verzeichnis:
C:\Programme (x86)\GAEB-Konverter 10\Beispieldateien
verschiedenste Muster- und Beispieldateien zum Testen zur Verfügung.

Darüber hinaus finden Sie in der Projektdatenbank des GAEB-Konverters ein Beispiel-LV, welches alle wesentlichen Elemente und Positionen eines Leistungsverzeichnisses enthält. In den Langtexten der Positionen werden zusätzlich die Merkmale der entsprechenden Positionsart aufgezeigt.

Software "GAEB-Konverter" zum einfachen Erstellen und Bearbeiten von Leistungsverzeichnissen

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