Installation, Nutzungsrechte

Die Integration oder Einbindung unserer Software oder Dienste in anderen Anwendungen oder Onlineplattformen setzt unser schriftliches Einverständnis voraus.

Der GAEB-Viewer kann sowohl lokal als auch auf einem Server installiert und genutzt werden, sofern dieser nicht öffentlich zugänglich ist. Für die Installation gelten die gleichen Voraussetzungen wie für den GAEB-Konverter, jedoch ohne Dongle (siehe Installationsanleitung für Netzwerklizenz.pdf).

Der GAEB-Viewer kann von jedermann kostenlos genutzt werden. Nicht statthaft ist jedoch das öffentliche Anbieten des GAEB-Viewers bzw. des Dienstes unter eigenem Namen oder auf anderen Plattformen.

Programmbedienung und Funktionsumfang

Es ist technisch leider nicht immer möglich an die betreffende Stelle zu springen. Wenn beispielsweise eine Angabe fehlt, kann man nicht zu der Stelle springen, weil die Angabe ja nicht da ist. Als Sprungziel ein Nachbarelement zu definieren ist derzeit nicht möglich.

Der GAEB-Viewer zeigt den Inhalt von GAEB- und Ö-Norm-Dateien. Aktuell werden folgende Formate unterstützt:

StandardVersionDatenaustauschphase
GAEB-90D81, D82, D83, D84, D85, D86
GAEB-2000v1.0 – v1.2D81, D82, D83, D84, D85, D86, D89,D93, D94
GAEB-XMLv3.0D81, D82, D83, D84, D85, D86
v3.1D80, D81, D82, D83, D84, D85, D86, D89, D93, D94
v3.2D31, D80, D81, D82, D83, D84, D85, D86, D89, D94, D96, D97
v3.3D31, D80, D81, D82, D83, D84, D85, D86, D89, D94, D96, D97
ÖNorm A2063Ausgabe 2011ausschreibungs-lv, angebots-lv, kostenschaetzungs-lv
Ausgabe 2015ausschreibungs-lv, angebots-lv, kostenschaetzungs-lv
Ausgabe 2021ausschreibungs-lv, angebots-lv, kostenschaetzungs-lv

Zusätzlich werden GAEB-Datei auf GAEB-Konformität geprüft und die Ergebnisse nach Fehler, Warnung und Hinweis kategorisiert mit einem Link zu entsprechenden Stelle (sofern möglich) ausgegeben.

Nähere Informationen erhalten Sie auf unserer Webseite https://www.gaeb-tools.de/software/gaeb-viewer/

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