Datenaustausch im GAEB-Format

Datenaustausch
im GAEB-Format

Wer oder Was ist GAEB eigentlich?

Der Begriff „GAEB“ wird umgangssprachlich doppelt verwendet, zum einen als Bezeichnung des Gremiums „Gemeinsamer Ausschuss Elektronik im Bauwesen“ und zum anderen zur Bezeichnung der Regelungen, welche dieses definiert.

Der GAEB hat sich die Aufgabe gestellt, die Rationalisierung im Bauwesen mit Hilfe der EDV zu fördern und Voraussetzungen für eine elektronische Datenverarbeitung bei der Planung und Durchführung von Baumaßnahmen zu schaffen.

Der „Gemeinsame Ausschuss Elektronik im Bauwesen“ ist ein Bundesgremium und dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zugeordnet. Mitglieder sind öffentliche und private Auftraggeber, Architekten, Ingenieure, Bausoftwarehäuser und Bauwirtschaftler, die teilweise durch ihre Kammern und Verbände vertreten sind.

Spezielle Software zur Erstellung der GAEB-Formate

Es gibt unzählige Programme am Markt, die sich in 3 Hauptgruppen einteilen lassen.

  • Ausschreibungsprogramme für Planer und Architekten
  • Kalkulationsprogramme für die Handwerker und Bauunternehmen
  • ERP-Systeme für Hersteller und Handel

Die Regelungen des GAEB-Standards

GAEB-StandardBeschreibung
GAEB DA 1985Das Format wurde durch die Regelungen des DA 1990 ersetzt und wird in der Praxis nicht mehr verwendet.
GAEB DA 1990Basiert mit wenigen Änderungen auf dem Datenformat DA 1985 und wird auf Grund seiner Einfachheit derzeit noch häufig zum Austausch von LV-Daten verwendet
GAEB DA 2000, Version 1.0
GAEB DA 2000, Version 1.1
GAEB DA 2000, Version 1.2
Ist ein Tag basiertes Datenformat und wurde inhaltlich wesentlich gegenüber GAEB-90 erweitert. Wird nur noch selten eingesetzt, meist in der Elektrobranche.
GAEB DA 2000 ist nicht abwärtskompatibel.
GAEB DA XML, Version 2.0
GAEB DA XML, Version 3.0
GAEB DA XML, Version 3.1
GAEB DA XML, Version 3.2
Dies sind ältere Versionen des neuen Datenformats auf Basis XML. Diese sind nicht abwärtskompatibel. Ab der Version 3.x wurde die Verwendung dieses Formates in der Praxis immer zahlreicher.
GAEB DA XML, Version 3.3Ist das aktuelle Datenformat, leider nicht abwärtskompatibel und wird in der Praxis immer häufiger eingesetzt.

Die unterschiedlichen GAEB-Formate und deren Datenaustauschphasen

Innerhalb der GAEB-Formate gibt es verschiedene Datenaustauschphasen, die den Inhalt der GAEB-Dateien festlegen. Am häufigsten werden die Austauschphasen 83 (Angebotsanforderung) und 84 (Angebot) verwendet.

  • GAEB 90
  • GAEB 2000
  • GAEB XML

Daten­austausch­phasen im GAEB-90-Format

Datenaustauschphasen sind vergleichbar mit einen Bearbeitungsstand in einem Workflow und bestimmen den Inhalt der GAEB-Dateien. Im GAEB-90 sind die Datenaustauschphasen von 81 – 86 beschrieben. Die Abbildung zeigt den Informationsfluß zwischen den einzelnen Datenaustauschphasen.

GAEB-Dateien verwenden als Dateiendung die Kombination aus dem GAEB-Format und der Datenaustauschphase (z.B. d83 –> d=GAEB-90, 83=Angebotsanfrage). Früher wurde anstatt dem “d” ein “k” verwendet.

Weitere Informationen zum GAEB-Standard erhalten Sie auf der Homepage des GAEB oder über den Beuth Verlag.

GAEB-90 Datenaustauschphasen

Dateiaufbau im GAEB-90 Format

GAEB-90 Dateien sind ASCII-Dateien (keine Sonderzeichen zulässig) mit einer festen Satzlänge von 80 Zeichen pro Zeile. Jeder Datensatz hat folgenden prinzipiellen Aufbau.

GAEB-90 Aufbau Zeilenart

Sie können sich hier eine Beispieldatei im GAEB90-Format downloaden».

Die Satzart bestimmt wie die 72 Zeichen des Inhalts zu interpretieren sind.

GAEB-90 Datenstruktur

Aufbau von LVs nach GAEB-90

Das GAEB-90 LV kann im wesentlichen folgende Bestandteile enthalten:

  • Vertragliche Regelungen
  • Angaben zum Projekt, Vergabe, Auftraggeber und -nehmer
  • Gruppenstufen (z.B. Titel) / Lose
  • Positionen
  • Hinweistexte
  • Ausführungs­beschreibungen

Die nebenstehende Aufzählung entspricht nicht der Vollständigkeit, da hier nur das Wesentliche erläutert werden soll. In Abhängikeit der Datenaustauschphase sind einige Angaben optional, andere notwendig. So sind z.B. bei einer Ausschreibung (D83) Angaben zum Auftraggeber erforderlich, zum Auftragnehmer jedoch erst bei einem Angebot (D84).

Die folgende Übersicht zeigt, welche Angaben in welcher Datenaustauschphase notwendig bzw. optional sind.

D81D82D83D84D85D86
Informationen zum LVmussmussmussmussmussmuss
Informationen zum Projektmussmussmussmussmussmuss
Auftraggeberkannkannmussmussmussmuss
Auftragnehmerentfälltentfälltentfälltmussmussmuss
Preiseentfälltmusskannmussmussmuss

Die Regelungen des GAEB DA 2000

Die Regelungen enthalten Informationen zum Aufbau und Austausch von:

  • Leistungsverzeichnissen
  • Katalogen
  • Kostenermittlungen
  • Raum- und Bauteilinformationen
  • Ablaufplanung
  • Anfrage und Bestellung

Die folgende Abbildung zeigt die Austausch­phasen und deren Verflechtung. Die in roten Rahmen Phasen können auch im GAEB90-Format übertragen werden.

In der GAEB DA 2000, Version 1.2 wurde festgelegt, dass Dateien im GAEB2000-Format die Dateiendung “P” erhalten.
Beispiel: Muster.P83 ​(Angebots­aufforderung im GAEB2000-Format)

Weitere Informationen zum GAEB-Standard erhalten Sie auf der Homepage des GAEB oder über den Beuth Verlag.

GAEB-2000 Datenaustauschphasen

Aufbau von Dateien im Format GAEB DA 2000

GAEB-2000 Dateien können im ANSI, ASCII oder Unicode gespeichert sein. Sie sind strukturiert aufgebaut und bestehen aus Objekten, Strukturen und Elementen. Objekte können beliebig viele weitere Objekte und Elementen beinhalten, während Elemente nur die entsprechenden Werte enthalten. Strukturen sind eine spezielle Form von Objekten.

GAEB-2000 Datenstruktur

Sie können sich hier eine Beispieldatei im GAEB2000-Format downloaden »

Aufbau von LVs nach GAEB DA 2000

Der Aufbau von Leistungsverzeichnissen nach dem GAEB-2000 kann gegenüber dem GAEB-90 wesentlich komplexer sein. Nachfolgend sollen hier nur kurz einige Unterschiede und Erweiterungen dargestellt werden.

  • zu fast allen bereits im GAEB 90 enthaltenen Bestandteilen sind umfangreichere Angaben möglich
  • es können zusätzliche Angaben verarbeitet werden, z.B. Informationen zur Instandhaltung und Rahmenverträgen
  • es besteht die Möglichkeit auf unterschiedlichste Kataloge zu verweisen z.B. Adressen, Artikel
  • es besteht die Möglichkeit auf externe Dateien z.B. Bilder, Lagepläne ect. zu verweisen
  • zu einem Positionspreis können bis zu 6 EP-Anteile angegeben werden
  • innerhalb eines LVs können bis zu 5 Gruppenstufenebenen vorkommen
  • Texte können auch im RT-Format übergeben werden (formatierter Text, Schriftart, Größe …)
  • die OZ ist nicht mehr auf max. 9 Stellen begrenzt
  • es können Positionen Mengenaufmaße zugeordnet werden

Die Regelungen des GAEB DA XML

Die Regelungen enthalten Informationen zum Aufbau und Austausch von:

  • Leistungsverzeichnissen
  • Katalogen
  • Kostenermittlungen
  • Mengenermittlung
  • Raum- und Bauteilinformationen
  • Ablaufplanung
  • Anfrage und Bestellung
  • Lieferung und Rechnung

Die folgende Abbildung zeigt die Austauschphasen und deren Verflechtung.

Die mit * versehenen Austauschphasen sind bisher noch in der Planung.

Dateien im GAEB-XML-Format erhalten die Dateiendung “X” .
Beispiel: Muster.x83 (Angebotsaufforderung im GAEB-XML-Format)

Weitere Informationen zum GAEB-Standard erhalten Sie auf der Homepage des GAEB oder über den Beuth Verlag.

GAEB-XML Datenaustausch

Aufbau von LVs nach GAEB DA XML

Der Aufbau von Leistungsverzeichnissen nach dem GAEB-XML entspricht im wesentlichen dem des GAEB-2000 Formates. Weitere Austauschphasen sind jedoch geplant.
Sie sollen die Anforderungen an elektronische Prozesse zur Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung noch besser unterstützen.

In Vorbereitung sind zum Beispiel: Kostenermittlung, Preisspiegel, Lieferschein, Raumbuch, Kakulationsdaten, Ablaufplanung + diverse Kataloge

GAEB-XML Datenstruktur
  • In der ersten Zeile wird der Dokumenttyp und die Version deklariert (xml Version1.0).
  • Die zweite Zeile enthält das Wurzelelement mit Namensraumdeklaration (GAEB). Danach beginnt der Aufbau wie im Schema dargestellt.
  • Jedes Dokument besitzt genau ein Wurzelelement. Als Wurzelelement wird dabei das jeweils äußerste Element bezeichnet, z.B. .
  • Alle Elemente mit Inhalt besitzen einen Beginn-und einen End-Auszeichner (z.B. ​Inhalt).
    Elemente welche ohne Inhalt sind können auch in sich geschlossen sein, wenn sie aus nur einem Auszeichner bestehen, der mit /> abschließt (z.B. ).
  • Die Beginn-und End-Auszeichner sind ebenentreu-paarig verschachtelt.
    Das bedeutet, dass alle Elemente geschlossen werden müssen, bevor die End-Auszeichner des entsprechenden Elternelements oder die Beginn-Auszeichner eines Geschwisterelements erscheinen.
  • Ein Element darf nicht mehrere Attribute mit demselben Namen besitzen.

Sie können sich hier eine Beispieldatei im GAEB-XML-Format downloaden ».

Weitere Erläuterungen zu den verwendeten Begrifflichkeiten (Schema) finden Sie auf den Seiten des GAEB.

Fehlen notwendige Angaben kann es vorkommen, daß die AVA- oder Kalkulationssoftware die GAEB-Datei nicht einlesen kann. Eine Prüfung, ob die Datei den Regelungen des GAEB entspricht, kann mit dem kostenlosen GAEB-Viewer erfolgen.

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