In den meisten Fällen werden Ausschreibungen seitens der Bieter ohne Kalkulation verpreist, da durch langjährige Erfahrung der Preis für bestimmte Leistungen bekannt ist. Aber was, wenn der öffentliche Ausschreiber die Abgabe der „allseits beliebten“ Einheitspreisformblätter (EFB) verlangt, welche eine komplette Kalkulation voraussetzen?
In Ihrem GAEB-Konverter können Sie mit Hilfe der Rückwärtskalkulation aus den entweder manuell erfassten oder aus Excel importierten Verkaufspreisen (Einheitspreise) eine komplette EFB-konforme Kalkulation auf Grundlage der zuvor festgelegten Zuschläge und Kostenaufgliederung erstellen.
Nachträglich können Sie in einzelnen Positionen die Material- oder Lohnkosten individuell anpassen, wobei der Verkaufspreis sich wahlweise ändert oder konstant bleibt und die Differenzen auf die anderen Kostenarten anteilig umgelegt werden.
Auf Knopfdruck werden komplett ausgefüllte Einheitspreisformblätter (EFB 221 + 223) mit hinterlegten Formeln im Excelformat ausgegeben und stehen zur individuellen Anpassung sowie zum Versenden bereit.
Einen kurzen Einblick in diese Funktionalität erhalten Sie in unseren Youtube-Videos:
- EFB-Abschlagskalkulation und
- EFB-ErstellungEFB-Erstellung.
Um diese Funktionalität in Ihrem GAEB-Konverter nutzen zu können, benötigen Sie das Modul „Kalkulation mit EFB (221+223)“.
Weitere Informationen zu diesem Modul erhalten Sie auf unserer Homepage www.t-t.de.
WEIHNACHTSAKTION für unsere Interessenten:
Beim Neukauf des Startpaketes zzgl. dem Modul „Kalkulation mit EFB (221+223)“ bieten wir 20% Rabatt.
Diese Aktion ist bis 31.12.2020 gültig und nicht mit anderen Rabattaktionen kombinierbar!
Für eine Bestellung nutzen Sie einfach das Bestellformular.