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XRechnung – die elektronische Rechnung einfach erklärt 1024 576 GAEB Tools - Das umfassende Softwarepaket

XRechnung – die elektronische Rechnung einfach erklärt

XRechnung erstellen und übermitteln

Die Digitalisierung schreitet sowohl im privaten aber vor allem auch im geschäftlichen Bereich immer mehr voran und soll insbesondere papierbasierende Prozesse ablösen und damit die Arbeit und auch die Kommunikation vereinfachen. Dies gilt auch für die Rechnungslegung.
Hierfür wurde der Standard „XRechnung“ eingeführt.

Was ist eine XRechnung?

Eine XRechnung ist eine elektronische Rechnung, bei der alle relevanten Informationen in festgelegten Feldern gemäß dem Standard „XRechnung“ übertragen werden. Dieser Standard ist vorwiegend für die maschinelle Verarbeitung gedacht und hat keine Ähnlichkeit mit dem gewohnten Rechnungsausdruck.

Wer hat wann die XRechnung entwickelt?

Durch Entwicklung nationaler Normen haben immer mehr EU-Mitgliedsstaaten die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen vorangetrieben. Dies führte zu einer hohen Anzahl an unterschiedlichen Normen und insbesondere bei grenzüberschreitendem Rechnungsverkehr zu einem Anstieg der Komplexität und Kosten. Um daher die Hemmnisse im grenzübergreifenden elektronischen Rechnungsverkehr zu beseitigen, haben das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union am 16. April 2014 die EU-Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen verabschiedet. Diese hat unter anderem zum Ziel, eine gemeinsame europaweit gültige Norm für das semantische Datenmodell der Kernelemente einer elektronischen Rechnung („Europäische Norm für die elektronische Rechnungsstellung“) zu entwickeln. Im Jahr 2014 wurde das Europäische Komitee für Normung (CEN) beauftragt, eine solche Norm zu erarbeiten. Die Norm wurde am 17. Oktober 2017 im Amtsblatt der EU als EN 16931-1:2017 veröffentlicht.

Die Überführung der europäischen Norm in einen nationalen Standard in Deutschland übernahm das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) zusammen mit der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) in Bremen. Dies geschah im Auftrag des IT-Planungsrats, also im Auftrag aller Bundesländer und des Bundes.
(Quelle: Wikipedia https://de.wikipedia.org/wiki/XRechnung)

Seit November 2020 sind bei öffentlichen Aufträgen alle Rechnungssteller verpflichtet, ihre Rechnungen im Standard XRechnung zu übermitteln.

Zeitstrahl-XRechnung (Quelle: https://xeinkauf.de/xrechnung/#kontext)

Das XRechnung-Format

Die XRechnung sowie der GAEB-XML-Standard basieren auf dem universellen und internationalen Datenaustauschformat „XML“.
XML ist eine Auszeichnungssprache für den plattform- und implementationsunabhängigen Austausch von hierarchisch strukturierter Daten zwischen Computersystemen und wurde vom World Wide Web Consortium (W3C) veröffentlicht.
Nähere Informationen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Extensible_Markup_Language

Der Standard „XRechnung“ definiert, welche Daten unter Nutzung des XML-Formates übertragen werden. Dazu wird jede Information einem sogenannten BT-Feld zugeordnet. Eine Übersicht über alle BT-Felder finden Sie auf der zentralen Rechnungseingangsplattform des Bundes.


Wer ist zur XRechnung verpflichtet?

Der Standard XRechnung bildet eine verlässliche Basis für den Austausch elektronischer Rechnungen von und mit deutschen Verwaltungen und ist bereits verpflichtend eingeführt.
Die XRechnung ist von Rechnungsstellern im Bereich öffentlicher Auftragsvergabe anzuwenden, wenn diese Rechnungen an (andere) öffentliche Auftraggeber stellen und die Konformität zu XRechnung gefordert ist.
Aufgrund des föderalistischen Staatsaufbaus Deutschlands ist eine Überführung der EU-Richtlinie in nationales Recht jeweils durch den Bund und die 16 Länder zu vollziehen. Die Umsetzung wird im Rahmen des Steuerungsprojekts abgestimmt. Der aktuelle Stand der Umsetzung der E-Rechnung in Bund und Ländern wird in der Ländersynopse dokumentiert.
Quelle: https://xeinkauf.de/xrechnung/#kontext


Wer bekommt eine XRechnung?

Empfänger von XRechnungen sind in der Regel öffentliche Auftraggeber (z. B. Kommunen, Länder, Behörden, Verwaltungen oder der Bund). Vorteil der XRechnung ist, dass diese von jeder Buchhaltungs- oder ERP-Software (z. B. DATEV oder SAP) eingelesen und weiterverarbeitet werden sollte.
Dadurch kann sich die Prüfungsdauer einer Rechnung enorm verkürzen, was wiederum zur schnelleren Auszahlung einer Rechnung führen kann.


XRechnung für die Deutsche Bahn

In einer XRechnung gibt es sogenannte Grundanforderungen (CIUS) und Spezifikationen (Extension).
Die Deutsche Bahn stellt an eine XRechnung zusätzliche Anforderungen. Diese werden im GAEB-Konverter unterstützt – siehe unseren Blogbeitrag „XRechnung für Deutsche Bahn“.
Sie benötigen hierzu zum einen das Modul „XRechnung/ZUGFeRD“ und zum anderen das Modul „XRechnung DB“. Beide Module können Sie einzeln zu bereits bestehenden Lizenzen erwerben.


XRechnung erstellen – Schritt für Schritt

Mit Hilfe unserer Software „GAEB-Konverter“ können Sie Ihre Rechnungen in insgesamt 5 verschiedenen Formaten erstellen:

Das Erstellen einer XRechung unterscheidet sich dabei nicht von der Erstellung z. B. einer pdf-Rechnung.
Basis für die Abrechnung ist entweder eine Auftragsdatei, die der Auftraggeber übermittelt hat (bestenfalls im GAEB-Format) oder das bereits verpreiste Leistungsverzeichnis (sofern sich zwischen Angebotserstellung und Auftrag keine Änderungen ergeben haben).
Als erstes müssen in den Positionen die abzurechnenden Mengen erfasst werden (entweder manuell oder durch Übernahme der zuvor erfassten Aufmaße).
Danach werden alle rechnungsrelevanten Daten unter dem Punkt „Rechnungsinfos“ erfasst:

Rechnungsdaten

Über „Projekte > Exportieren“ wird zum Schluss eine Rechnung im XRechnungs-Format (xml-Datei) in einem Verzeichnis Ihrer Wahl erstellt.
Für diese Funktionalität benötigen Sie in Ihrem GAEB-Konverter das Modul „XRechnung“.


Was tun, wenn die eigene Software das XRechnungsformat nicht unterstützt?

In diesem Fall können Sie unsere Software „GAEB-Konverter“ nutzen.
Die aus Ihrem Warenwirtschaftsprogramm generierte Rechnung (GAEB oder Excel) können Sie in unseren GAEB-Konverter einlesen und als XRechnung ausgeben.


XRechnung prüfen / validieren

Die Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) stellt ein kostenloses Prüfprogramm für Ihre XRechnung – den sogenannten „Validator“ zur Verfügung.
Wenn Sie mit Hilfe unserer Software „GAEB-Konverter“ eine XRechnung generieren, wird diese automatisch auf Vollständigkeit geprüft und ein Prüfbericht erstellt und in Ihrem Browser angezeigt, aus dem Sie ganz genau entnehmen können, welche Angaben in Ihrer XRechnung gegebenenfalls noch fehlen:

Prüfbericht einer XRechnung

Jedes Eingabefeld in einer XRechnung hat eine sogenannte BT-Feld-Kennung, so dass die in Englisch verfassten Fehlermeldungen schnell und einfach interpretiert und korrigiert werden können.
Eine Übersicht über alle BT-Nummern finden Sie zum Beispiel auf der zentralen Rechnungseingangsplattform des Bundes.

Klassische Fehler sind:

  • beispielsweise eine fehlende oder nicht vollständige Bankverbindung des Rechnungsabsenders (BT84) oder
  • das Fehlen der Kennung einer Anlage (BT122).

Damit können Sie sicher sein, eine korrekte und vollständige XRechnung zu übermitteln.


Wie übermittle ich eine XRechnung?

In der Regel stellen die XRechnungs-Empfänger (z. B. der Bund oder die Deutsche Bahn) eigene Plattformen oder Portale zur Übermittlung der XRechnung zur Verfügung. Hier kann der Rechnungsabsender entweder direkt seine Daten eintragen oder die mit einem anderen Programm generierte XRechnung hochladen.

 

Alles ins allem kann man sagen, dass die Einführung der XRechnung den gesamten Prozess der Rechnungsabwicklung für beide Seiten vereinfacht und vor allem vereinheitlicht hat.

 

Testen Sie jetzt den GAEB-Konverter für Ihre XRechnung

Eine kostenlose Vollversion für 7 Tage können Sie sich direkt über diesen Link herunterladen. Eine kurze Anleitung zur Installation oder Hilfe bei Problemen finden Sie in unserer Installationsanleitung oder unserem Installationsvideo.
Bei Fragen zur Programmbedienung steht Ihnen unsere Hotline kompetent unter +49 3378 20279-12 gern zur Verfügung (montags bis freitags in der Zeit von 09:00 – 12:00 Uhr sowie von 13:00 – 17:00 Uhr).

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Ergeben sich beim Arbeiten mit Ihrem GAEB-Konverter auch manchmal Fragen zur Programmbedienung?
Dann nutzen Sie doch einfach unsere Hotline.
Hier erhalten Sie eine kompetente Beratung per Telefon oder Fernwartung sowie zahlreiche Tricks und Kniffe, die das Arbeiten mit der Software einfacher und effektiver machen.

ANGEBOT für unsere KUNDEN:
Bei Abschluss eines Hotline-Vertrages (bis 31.12.2022)
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Unterschied 80iger- und 90iger GAEB-Dateien 150 150 GAEB Tools - Das umfassende Softwarepaket

Unterschied 80iger- und 90iger GAEB-Dateien

Die 80iger Dateien (von 81 – 89) enthalten Dokumente, die vom GAEB-Ausschuss in erster Linie für die Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bieter ins Leben gerufen worden sind. Diese enthalten LV-Positionen, welche die zu erbringenden/erbrachten Leistungen enthalten. Die LV-Positionen werden durch eine Ordnungszahl, Beschreibung, Menge, Einheit, ggf. Preis und weitere Eigenschaften charakterisiert.

Die 90iger Dateien (93 – 99) hingegen sind für die Kommunikation zwischen dem eigentlich Bietenden (Bauausführenden) und dem Großhandel bzw. Hersteller gedacht. Zur Erbringung einer Leistung (LV-Position) können mehrere Artikel/Materialien, Lohnleistungen, Geräte oder sonstige Leistungen notwendig sein. Mit den 90iger Dateien werden vorwiegend Artikel/Materialien ausgetauscht, welche eine Artikelnummer, Artikelbeschreibung, Preis, Lieferzeit, EAN-Nummer und weitere Eigenschaften enthalten können.
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Ansichten im GAEB-Konverter 150 150 GAEB Tools - Das umfassende Softwarepaket

Ansichten im GAEB-Konverter

In Ihrem GAEB-Konverter finden Sie oberhalb der Strukturansicht 3 Reiter, mit denen man in verschiedene Ansichten wechseln kann:
– Importdatei,
– Projekt und
– Exportdatei:

Wozu dienen diese 3 Ansichten?

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Öffnen von GAEB-Dateien mit Doppelklick 150 150 GAEB Tools - Das umfassende Softwarepaket

Öffnen von GAEB-Dateien mit Doppelklick

Manche GAEB-Dateien lassen sich direkt aus dem Mailprogramm oder aus dem Windows-Explorer (Dateiexplorer) per Doppelklick mit dem GAEB-Konverter öffnen und manche nicht. Woran liegt das?

Ob eine GAEB-Datei per Doppelklick direkt mit dem GAEB-Konverter geöffnet werden kann oder nicht, hängt von zwei Faktoren ab:
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