Immer wieder werden wir gefragt, ob man mit dem GAEB-Konverter eine GAEB-Ausschreibung auch ohne Kalkulation verpreisen kann.
Ja – kann man!
Mit der Software „GAEB-Konverter“ können Sie die Einheitspreise (EP) und EP-Anteile (z.B. Lohn, Material, Geräte, SoKo, Nachunternehmer)
- manuell direkt im Programm (am besten in der Tabellenansicht) erfassen,
- aus anderen GAEB-Dateien oder
- aus Excel-Tabellen importieren.
Alle 3 Varianten werden in unserem Video auf Youtube „einfache Verpreisung“ ausführlich erklärt.