Der GAEB-Standard legt fest, welche Informationen Bestandteil einer GAEB-Datei sein dürfen.
Der GAEB-Ausschuss hat für die Angebotsdatei sowohl im GAEB90- als auch im GAEB-XML-Format festgelegt, dass hier nur die Ordnungszahlen und Bieterangaben (Name, EPs, EP-Anteile, Bietertextergänzungen, Bietermengen, Rabatte) übergeben werden – also keine Texte und keine LV-Mengen. Dadurch wird sichergestellt, dass Änderungen am LV von Seiten des Bieters keine Auswirkung auf die Angebotsdatei haben.
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