Kann ich den GAEB-Viewer als Webservice in meine Anwendung einbinden?https://gaeb-tools.de/wp-content/themes/blade/images/empty/thumbnail.jpg150150GAEB Tools - Das umfassende SoftwarepaketGAEB Tools - Das umfassende Softwarepaket//gaeb-tools.de/wp-content/uploads/2020/05/20180927_TundT_Datentechnik_Logo.png
Die Integration oder Einbindung unserer Software oder Dienste in anderen Anwendungen oder Onlineplattformen setzt unser schriftliches Einverständnis voraus.
Kann der GAEB-Viewer auch auf einem Server/Terminalserver installiert und genutzt werden?https://gaeb-tools.de/wp-content/themes/blade/images/empty/thumbnail.jpg150150GAEB Tools - Das umfassende SoftwarepaketGAEB Tools - Das umfassende Softwarepaket//gaeb-tools.de/wp-content/uploads/2020/05/20180927_TundT_Datentechnik_Logo.png
Der GAEB-Viewer kann sowohl lokal als auch auf einem Server installiert und genutzt werden, sofern dieser nicht öffentlich zugänglich ist. Für die Installation gelten die gleichen Voraussetzungen wie für den GAEB-Konverter, jedoch ohne Dongle (siehe Installationsanleitung für Netzwerklizenz.pdf).
Kann ich als Firma den GAEB-Viewer auch kostenlos nutzen?https://gaeb-tools.de/wp-content/themes/blade/images/empty/thumbnail.jpg150150GAEB Tools - Das umfassende SoftwarepaketGAEB Tools - Das umfassende Softwarepaket//gaeb-tools.de/wp-content/uploads/2020/05/20180927_TundT_Datentechnik_Logo.png
Der GAEB-Viewer kann von jedermann kostenlos genutzt werden. Nicht statthaft ist jedoch das öffentliche Anbieten des GAEB-Viewers bzw. des Dienstes unter eigenem Namen oder auf anderen Plattformen.