Der GAEB-Standard legt fest, welche Informationen Bestandteil einer GAEB-Datei sein dürfen.
Der GAEB-Ausschuss hat für die Angebotsdatei sowohl im GAEB90- als auch im GAEB-XML-Format festgelegt, dass hier nur die Ordnungszahlen und Bieterangaben (Name, EPs, EP-Anteile, Bietertextergänzungen, Bietermengen, Rabatte) übergeben werden – also keine Texte und keine LV-Mengen. Dadurch wird sichergestellt, dass Änderungen am LV von Seiten des Bieters keine Auswirkung auf die Angebotsdatei haben.
Warum fehlen die Texte in einer .d84 oder .x84 Datei?
Warum fehlen die Texte in einer .d84 oder .x84 Datei?
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