Mit dem GAEB-XML-Format 3.3 wurden einheitliche Regelungen definiert, wie Nachlässe zu berechnen sind. Diese Regelungen haben wir im GAEB-Konverter 10 ab Version 10.0.56 implementiert. Eine Umschaltung auf das alte Berechnungsverfahren ist möglich, um bei laufenden Projekten keine Differenzen zwischen Angebots- und Abrechnungsphase zu erhalten.
Die neue Regelung besagt, dass ein Nachlass wie folgt berechnet werden muss.
GB = Runden ( EP * Menge )
GB_nach_Nachlass = Runden ( GB * Nachlass% )
Berechnung des Nachlasswertes in einer Währung:
NachlassWert = GB_nach_Nachlass – GB