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Was sind die Unterschiede zwischen GAEB 90, GAEB 2000 und GAEB DA XML? 150 150 GAEB Tools - Das umfassende Softwarepaket

Was sind die Unterschiede zwischen GAEB 90, GAEB 2000 und GAEB DA XML?

Das sind 3 zueinander inkompatible GAEB-Standards aus den gleichnamigen Jahren. Inhaltlich kann man sagen, dass je neuer der Standard desto größer der Funktionsumfang. Eine Zusammenstellung der wesentlichsten Unterschiede finden Sie hier.

Warum fehlen die Texte in einer .d84 oder .x84 Datei? 150 150 GAEB Tools - Das umfassende Softwarepaket

Warum fehlen die Texte in einer .d84 oder .x84 Datei?

Der GAEB-Standard legt fest, welche Informationen Bestandteil einer GAEB-Datei sein dürfen.
Der GAEB-Ausschuss hat für die Angebotsdatei sowohl im GAEB90- als auch im GAEB-XML-Format festgelegt, dass hier nur die Ordnungszahlen und Bieterangaben (Name, EPs, EP-Anteile, Bietertextergänzungen, Bietermengen, Rabatte) übergeben werden – also keine Texte und keine LV-Mengen. Dadurch wird sichergestellt, dass Änderungen am LV von Seiten des Bieters keine Auswirkung auf die Angebotsdatei haben.

Was ist eine d83-Datei? 150 150 GAEB Tools - Das umfassende Softwarepaket

Was ist eine d83-Datei?

Eine d83-Datei ist eine Angebotsaufforderung im GAEB-90-Format, die Sie vom Ausschreibenden erhalten und zu der Sie ihre Preise erfassen können. Zurück geben Sie Ihr Angebot im Format d84.

Was ist GAEB-DA-XML? 150 150 GAEB Tools - Das umfassende Softwarepaket

Was ist GAEB-DA-XML?

GAEB-XML ist das derzeit aktuelle GAEB-Format, welches vom GAEB-Ausschuss ins Leben gerufen wurde.
Zwischenzeitlich liegt der GAEBXML-Standard in der Version 3.3 vor.

Wie erfolgt die Berechnung von Preisnachlässen im GAEB-Konverter 10 150 150 GAEB Tools - Das umfassende Softwarepaket

Wie erfolgt die Berechnung von Preisnachlässen im GAEB-Konverter 10

Mit dem GAEB-XML-Format 3.3 wurden einheitliche Regelungen definiert, wie Nachlässe zu berechnen sind. Diese Regelungen haben wir im GAEB-Konverter 10 ab Version 10.00.56 implementiert. Eine Umschaltung auf das alte Berechnungsverfahren ist möglich, um bei laufenden Projekten keine Differenzen zwischen Angebots- und Abrechnungsphase zu erhalten.

Die neue Regelung besagt, dass ein Nachlass wie folgt berechnet werden muss.

GB = Runden ( EP * Menge )

GB_nach_Nachlass = Runden ( GB * Nachlass% )

Berechnung des Nachlasswertes in einer Währung:

NachlassWert = GB_nach_Nachlass – GB

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